Abbau von Zeugenrechten

 27. Juni 2017 •  Ekkart •  Politik, Recht •  ToDo

Bisher war es so, dass Zeugen nicht mit der Polizei reden mussten, sondern erst vor Gericht geladen werden konnten – von einem Richter.

Das hat die Große Koalition letzten Donnerstag (22.6.2017) geändert. Jetzt müssen Zeugen mit der Polizei reden, falls dafür ein “Auftrag der Staatsanwaltschaft” vorliegt:

Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

So ein “Auftrag” ist keine große Hürde, der muss nicht mal konkret auf den Fall abgestellt sein. Und die Beratung durch einen Anwalt kann man damit auch knicken.

Wie schreibt Udo Vetter so schön:

Es war keine Sternstunde des demokratischen Rechtsstaats[…]

Details und Gedanken dazu bei Udo Vetter im lawblog.