http://verkehrsanwaelte.de/presse__ohne_helm_auf_dem_fahrrad__kinder_haften_mit.html

Auszüge:

Als der Fahrer eines mit 30 km/h fahrenden Transporters auf den Hof fuhr, prallte er mit dem Kind zusammen.
…Mitverschulden bei beiden mit 50%…
Auch wenn es keine Helmpflicht gebe, stelle das Nichttragen eines Fahrradhelms eine »Außerachtlassung der eigenen Interessen« dar…

Da fehlen mir die Worte.

(archivierter Beitrag aus rauhesitten.blog.de)

Nachtrag: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem ein starkes Stück, so zu urteilen.

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