Grundrechte in Deutschland

 10. Juni 2007 •  Ekkart •  G8-Gipfel, Recht, Überwachung •  ToDo

Das Bundesverfassungsgericht meint:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Das sollte man Politikern, Polizisten und anderen Leuten, die meinen, Grundrechte seien ein Feind des Staates, öfter mal sagen.

(BVerfG, 1 BvR 1423/07 vom 6.6.2007, Absatz-Nr. (21))