Mehr Lügen der Familienministerin

 28. April 2009 •  Ekkart •  Journalisten, Politik, Recht •  ToDo

Dieses Mal durfte ich der Familienministerin Ursula von der Leyen direkt beim Lügen zuhören. In einem Interview bei Radio Eins widersprach sie sich selbst innerhalb des Interviews und eierte um die Frage herum, ob Daten über die Stoppseitenzugriffe gespeichert würden. Am Anfang des Interviews: nein, am Ende: ja.

Auch heise.de hat das Interview gehört und einen Beitrag dazu geschrieben und mit den aktuellen Ausführungen des Justizministeriumssprechers verglichen. Heise kommt zu dem Fazit:

Die aktuellen Äußerungen der Bundesfamilienministerin führen folglich gleich in mehreren Punkten in die Irre.

Ich interpretiere das so:

Ursula von der Leyen, gewählte Ministerin dieses Landes, lügt.

Angenommen, sie würde nicht lügen, hieße das, sie verstünde nicht, was für ein Gesetz sie in die Wege geleitet und beschlossen hat. Also wäre sie dumm. Ich halte Frau von der Leyen aber nicht für dumm.

Zurück zur Lüge: Ich finde es empörend, angelogen zu werden und es sollte ein Skandal sondergleichen sein. Wo bleibt der Aufschrei der etablierten Medien? Warum bekomme ich nur im Radio ein halbwegs kritisches Interview geboten?

Zum Hintergrund: Der Sprecher des Justizministeriums sagt:

Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, “retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt”. Die funktioniere dann “ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet”.

und

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn “den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen”.

Das heißt: jeder, der auf eine Stoppseite kommt, macht sich verdächtig, daher können weitere Ermittlungen angeordnet werden. Das reicht von einfache Ermittlungen bis zur Hausdurchsuchung. Nein, keine Verschwörungstheorie, das ist wikileaks erst diesen Monat passiert!

Zurück zur Ministerin:

Auf die Nachfrage der Moderatorin, ob es denn geplant sei, IP-Adressen zu speichern und für die Strafverfolgung auszuwerten, erläuterte die Ministerin: “Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert.” Nochmals fragte die Moderatorin nach, ob nicht IP-Adressen bei den Stoppschild-Servern gespeichert und von Strafverfolgungsbehörden verwendet würden. Von der Leyen antwortete: “Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten.”

Also: es wird nicht gespeichert, außer wenn gespeichert wird. Aber:

Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ist von einer derartigen Einschränkung auf “komplizierte Sperrtechniken” allerdings nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil bezieht sich die Befugnis für die Provider, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben, unmissverständlich auch auf die nach von-der-Leyen-Lesart unkomplizierte DNS-Sperre.

(Quellen: heise, Radio Eins)