Gestern und heute war ich auf der Suche nach einer Möglichkeit, UML-Klassendiagramme zu zeichnen, die gut aussehen. Nach dem Test von fünf Tools gestern, die mich nicht überzeugten, probiere ich mich heute an TikZ aus.
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Heute mal wieder ein ganz spezieller Rentner an der Kreuzung. Er hupte dauerhaft den vor ihm stehenden Fahrer an, weil der sich doch erdreistete, bei einem Grünpfeil die querenden Radfahrer passieren zu lassen.
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in der Tagesschau wer auch immer (stellv. Fraktionsvorsitzender der SPD) sinngemäß:
diese Reform ist wie ein Schneckenrennen, aber kommt immerhin voran.
danach Öttinger:
Eine kleine Reform ist besser als keine Reform und besser als eine große falsche Reform.
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Vor zwei oder drei Wochen hatte ich eine interessante Begegnung mit einem anderen Radfahrer jüngeren Alters, der dem Stimmbruch noch nicht entwachsen war.
Ich fuhr auf einem Radstreifen vor mich hin, er vor mir, langsam.
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Diese Woche ging Schreiben nicht, aus unterschiedlichen Gründen. Um nicht gar nichts gemacht zu haben, habe ich eine Sammlung meines AO-Wissens im VTS-Wiki begonnen.
Funktionsnetzmetamodell begonnen
Vorher: 37 Seiten; Aktuell: 38 Seiten; Heute: 1 Seite; ToDo: 112 Seiten
Soso, Demonstranten sind also Menschen, die man per Kampfflugzeug überwachen muss. Obwohl das aus Sicht der Politiker in Ordnung zu sein scheint, wurde es nicht öffentlich gemacht und nur auf Anfrage von Herrn Ströbele zugegeben.
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Lesenswerter Artikel von Heribert Prantl in der Süddeutschen.
Das Recht der inneren Sicherheit in Deutschland ist gekennzeichnet vom Verlust der Maßstäbe und von der Veralltäglichung der Maßlosigkeit.
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Der Rechtsstaat hat kaum noch politische Hüter.
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Wann wird sich Angela, die tolle Kanzlerin des G8-Gipfels mal zu folgender Aussage des Bundesverfassungsgerichts über das Sicherheitskonzept der Polizei äußern? Oder die anderen Politiker, die meinten, friedliche Demonstrationen wären natürlich erlaubt und würden unterstützt?
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Das Bundesverfassungsgericht meint:
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.
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