Das ist ein Blogeintrag für Dich, Fahrer des roten Autos B-PD 8587, der Du gerade eben versucht hast, mich durch Hupen und enges Überholen auf den Radweg abzudrängen und der nur Glück hat, dass ich zu faul bin, eine Anzeige zu schreiben:

Seit dem 1. Oktober 1998 (also schon sehr lange) gilt §2(4):

Radfahrer […] müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.

Das heißt: kein weißes Rad auf blauem Grund: ich darf auf der Straße fahren. Noch etwas aus §16(1)2.:

Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,[…] wer sich oder andere gefährdet sieht.

Gefährdet war ich nur durch das Überholmanöver, dass Du mit einer Hand vorgenommen hast, weil Du mit der anderen hektisch auf die rechte Seite gezeigt hast.

Und noch etwas: 23 Uhr auf einer dreispurigen Straße: Dir ging es um’s Prinzip, oder?

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1 Comment

  • Die Sitzung im Petitionsausschuss des Bundestages am 18.02.2008 bot eine wahre Fundgrube an Einsichten in die Art, wie die radelnden Bürger und die Politiker miteinander reden – oder auch aneinander vorbeireden können.

    Es war auffallend, wie häufig die anwesenden Abgeordneten und der Petent einander misszuverstehen schienen. “Wollen Sie denn den Radfahrern als einzigen Verkehrsteilnehmern freistellen, wo sie fahren wollen?”, fragte eine Abgeordnete mit sanft bohrendem Unterton.

    “Was ist ein linksseitiger Radweg?”, fragte ein anderer Abgeordneter. Hier zeigt sich, dass man in der Politik im Zweifelsfall immer etwas schlichter und fasslicher argumentieren muss, als dies bei ausgepichten Kennern des Fachgebietes vorauszusetzen wäre. Die Abgeordneten sind wie wir alle, also Menschen, die man gezielt ansprechen, “pflegen und füttern” muss.

    Wir Radler müssen die anderen Menschen, die Noch-nicht-Radler, sozusagen bei der Hand nehmen und ihnen Verständnishürden aus dem Weg räumen.

    Immer wieder brachen in den Äußerungen der Bundestagsabgeordneten gewisse Vorbehalte gegenüber der Regeltreue der Radler durch. Verdrießliche Fragezeichen, missmutige Untertöne, Befremden und auch schlichte Unkenntnis waren manchmal herauszuhören. Diese “Gelb-Signale” geben Volkes Stimme wieder! Wir Radler müssen sie unbedingt aufnehmen, nutzen und eine positive Antwort darauf anbieten. Nur so gewinnen wir neue Verbündete!

    Für die materielle Ausgestaltung des Radverkehrsrechts war dies keine Sternstunde, eher glich es einer zähen Nachhilfestunde für die beteiligten Abgeordneten und uns Bürger. Staatssekretär Kasparick erwies sich als guter Kenner des Sachstandes und als kundiger Anwalt des Radverkehrs: ein idealer Bündnispartner! Er warb eigens für die mittlerweile errichtete “Fahrradakademie”, in der Stadtplanern und Behördenmitarbeitern Werkzeuge zur sinnvollen Gestaltung der Verkehrsflüsse an die Hand gegeben werden.

    Besonders ergiebig ist diese Sitzung im Petitionsausschuss für die Analyse der Kommunikation in der politischen Arena und für die unterschwellig mitverhandelten Vorbehalte gegenüber dem Fahrradverkehr überhaupt. Auch wer sich nicht für Fahrradpolitik interessiert, kann hier dank Internet wunderbar studieren, wie leicht Missverständnisse aufkommen und dann mühsam abgebaut werden.

    Den Fischen braucht man kein Wasser zu predigen. Die Noch-nicht-Radfahrer sind es, die wir umwerben müssen! Und zwar nicht durch die bekannten Klagelieder, sondern durch verführerische Lockrufe des Rades! Und dadurch, dass wir Freude am Fahrradfahren vorleben.

    Die rechtliche Ausgestaltung des Fahrradverkehrs ist nur ein Teilaspekt – wichtiger ist es im jetzigen Augenblick, die hervorragende Ausgangslage für den allseits gewünschten Ausbau des Fahrradverkehrs mit neuem Schwung zu nutzen. Der neue Frühling des Fahrrads kommt mit Macht, Kooperation statt Konfrontation ist angesagt.

    Johannes Hampel, Mitglied der ADFC-Stadteilgruppe in Gründung Friedrichshain-Kreuzberg. Gründungstermin: 13. März 2008, 19 Uhr, Max & Moritz, Oranienstraße 162

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