Tote Radfahrerin – 2.800 €, kein Führerscheinentzug

 8. Februar 2017 •  Ekkart •  Auto, Fahrrad, Politik, Recht •  ToDo

So sieht es aus. Die Staatsanwältin hat gefordert: 3.600 € Strafe.

Da fühlt man sich doch gleich von der Staatsmacht beschützt: Menschen töten ist halt nicht so schlimm. Führerscheinentzug kommt nicht mal der Staatsanwältin in den Sinn. War halt nur eine Radfahrerin.

Eine nüchterne Schilderung ist bei der Rad-Spannerei zu lesen: “70 Tagessätze Strafe gegen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung von Radfahrerin

Als die Ampel auf grün springt, setzt der Fahrer seinen Truck in Bewegung und biegt mit einer Geschwindigkeit von 11 bis 13 km/h nach rechts ab. Danach nimmt er Fahrt auf und wird 430 Meter weiter von einem PKW-Fahrer gestoppt, der beobachtet hat, dass der LKW-Fahrer beim Abbiegevorgang eine 32-jährige Radfahrerin überfahren hat.

[…] Der Sachverständige konnte ebenfalls berichten, dass das Fahrrad der Frau mit funktionierendem Seitenläuferdynamo sowie Vorderlicht und Rücklicht ausgestattet war. Ob das Licht der Radfahrerin angeschaltet war, ließ sich angesichts des zerstörten Fahrrads nicht ermitteln.

Aber jetzt kommts, ich versuche, ruhig zu bleiben:

[…] Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihren Mandanten und begründete das damit, dass sich “Radfahrer nur eingeschränkt an die Straßenverkehrsordnung halten”.