Verkehrswacht und Fahrräder

 16. März 2006 •  Ekkart •  Auto, Fahrrad, Rauhe Sitten, Verkehr •  Rauhe Sitten

Die deutsche Verkehrswacht hat eine Pressemitteilung über Fahrräder geschrieben, die zum Nachdenken anregt: https://web.archive.org/web/20060624101632/http://www.dvw-ev.de/index.php?page=presse_mitteilungen&id=56

Mal sehen, ob ich eine Antwort auf meine Mail erhalte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Pressemeldung vom 16.3.2006, verantwortlich ist Herr Michael Hartje, gelesen und folgende Anmerkungen bzw. Fragen dazu:

  1. Sie schreiben, daß ein Anstieg der getöteten Radfahrer zu erwarten ist und empfehlen daher, das Fahrrad zu überprüfen. Haben Sie eine Statistik oder ähnliches darüber, daß der Anstieg auf mangelhafte Fahrräder zurückzuführen ist?
  2. Sie schreiben, daß 70% der Radfahrer bei Unfällen Kopfverletzungen erleiden. Woher stammt diese Zahl?
  3. Sie schreiben, daß Radfahrer bei Unfällen von Radfahrern mit Personenschaden vielfach die Hauptverursacher seien. Wieviel ist “vielfach” in Prozent? Sind dabei Unfälle zwischen Radfahrern mit erfaßt?
  4. Sie schreiben von einer Benutzungspflicht für vorhandene Radwege. Das ist falsch, für die Benutzungspflicht ist seit einiger Zeit das Vorhandensein eines Radwegschilds entscheidend.

Im Allgemeinen ist mir aufgefallen, daß sich der Bericht hauptsächlich an Radfahrer richtet. Meiner Erfahrung nach sind alle anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht auf mehr Radfahrer eingestellt, insbesondere Auto- und LKW-Fahrer. Ich hätte mir auch für diese Zielgruppe einige ermahnende Worte bzw. Hinweise gewünscht.

Des weiteren ist der falsche Hinweis auf die Radwegbenutzungspflicht nicht nur peinlich, sondern sorgt wieder für mehr Ärger zwischen den Verkehrsteilnehmern, da man als Radfahrer oft bedrängt wird, und dann bestimmt als Argument kommt: “Fahr auf dem Radweg, die DVW hat das auch so geschrieben.”

Mit freundlichen Grüßen,

Ekkart Kleinod.

Archivierte Pressemitteilung:

Mit Sicherheit frühlingsfit: Tipps für einen guten Start in die Fahrradsaison

Bonn, 16. März 2006.. Mit den ersten Sonnenstrahlen besinnen sich viele Freizeitradler wieder ihres Drahtesels, der im Keller überwintert hat. Damit die Freude an dem praktischen, umweltfreundlichen und preisgünstigen Fortbewegungsmittel, das ganz nebenbei auch noch fit macht bzw. hält, lange erhalten bleibt, sollten Radler einige Grundsätze zu ihrer Sicherheit beherzigen, denn schließlich birgt das Gefährt ohne Knautschzone auch massive Risiken: Für das Jahr 2005 ist eine Zunahme der Fahrradunfälle mit Personenschaden um mehr als 7% auf über 75.000 Unfälle zu erwarten. Die Zahl der auf deutschen Straßen getöteten Radfahrer ist mit voraussichtlich über 540 Toten sogar um mehr als 20% gestiegen. Daher empfiehlt die Deutsche Verkehrswacht jedem Radfahrer, vor Antritt der Fahrt erst einmal die Sicherheitsstandards des eigenen Zweirads zu checken.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind folgende Ausstattungsteile: 2 voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad, weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn, rote Schlussleuchte mit Rückstrahler mit integrierter Standlichtfunktion hinten, Dynamo, rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren, vier Speichenreflektoren – so genannte Katzenaugen – oder retroreflektierende weiße Streifen an den Rädern und – nicht zu vergessen – eine helltönende Klingel. Während die Standlichtfunktion für das Rücklicht bei neuen Rädern vorgeschrieben ist, ist es für vorne leider noch nicht Standard, jedoch ist es für die Verbesserung der Sicherheit dringend zu empfehlen.

Voraussetzung für sicheres Radfahren ist es auch, dass das Rad auf die Größe des Fahrers eingestellt ist: Sitzt man auf dem Sattel, sollte man mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden berühren können.

Fahrradhelme können die Sicherheit erhöhen und sind – wenn es denn dann doch zum Sturz kommen sollte – oft lebensrettend. Denn fast 70% der Radfahrer erleiden bei Unfällen Kopfverletzungen. Das sollte jeden davon überzeugen, einen Fahrradhelm aufzusetzen. Beim Kauf sollte nicht die Optik entscheiden. Wichtig ist, dass der Helm ein Prüfzeichen trägt. Zudem sollte er nicht mehr als 500 Gramm wiegen, bequem sein und nicht wackeln oder rutschen. Achten Sie auch darauf, dass er ausreichend belüftet und mit einem Insektennetz ausgestattet ist.

Vielfach sind bei Unfällen von Radfahrern mit Personenschaden die Zweiradfahrer Mitverursacher. Das belegt, dass so mancher Radfahrer allzu nachlässig mit der Straßenverkehrsordnung umgeht – und damit seine Gesundheit und den Führerschein riskiert. Die wichtigsten Ge- und Verbote für Radfahrer im Überblick:

Fahrradwege: Sind gekennzeichnete Fahrradwege vorhanden, müssen diese von Radfahrern auch benutzt werden. Auch auf den Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot.

Straßennutzung: Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Straße benutzen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.

Beleuchtung: In der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrer das Licht einschalten. Die Rad-Beleuchtung muss auch am Tag funktionieren.

Telefonieren: Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren oder gar eine SMS schreiben.

Ampel: Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Geschwindigkeit: Von wegen langsam: Auch Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen. Das heißt auch, dass sie sich beispielsweise in Spielstraßen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 5-7 km/h halten sollten.

Alkohol am Lenker: Alkohol ist nicht nur unsportlich, sondern auch beim Radfahren tabu. Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins rechnen.

(archivierter Beitrag aus rauhesitten.blog.de)