Ja, sagt Udo Vetter, meiner Meinung nach wird das auch das BVG bestätigen.
Es geht um die gestrige Auflösung einer Demonstration wegen Vermummung einiger Teilnehmer:
Ja. Spätestens das Bundesverfassungsgericht, bei dem dieser Einsatz irgendwann landen wird, wird sagen, dass hier Rechte miteinander kollidieren. Verstöße gegen das Vermummungsverbot sind Bagatellstraftaten, für jede Beleidigung kann man länger ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig aber ist eben ein hochrangiges Grundrecht sehr vieler Menschen betroffen, die friedlich demonstrieren wollten, in dieser Entscheidung aber völlig ausgeblendet werden. Wie viele Leute waren denn da überhaupt vermummt? Das muss man abwägen, und das macht die Hamburger Polizei offenbar überhaupt nicht.
Mit einer kurzen Übersicht, woher das (umstrittene) Vermummungsverbot kommt:
[…] das Vermummungsverbot, das 1985 unter Helmut Kohl eingeführt wurde. Schon damals gab es große Debatten darüber – weil befürchtet wurde, dass passieren könnte, was jetzt passiert ist. Damals wurde beschlossen, einen Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot nicht als Ordnungswidrigkeit zu werten, […] Es ist aber direkt zur Straftat gemacht worden, damit das sogenannte Legalitätsprinzip gilt. […] Nach dem Legalitätsprinzip ist die Polizei verpflichtet, jede Straftat sowohl zu verhindern als auch aufzuklären.
und ob es nicht abgeschafft werden müsste:
Gibt es denn auch gute Gründe, sich unkenntlich zu machen?
Ja, und das müsste man spätestens jetzt auch wieder diskutieren. Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland daran gekoppelt, dass man sein Gesicht zeigt. Aber ein Vermummungsverbot ist natürlich ein Element, das einen repressiven Staat kennzeichnet, keinen freiheitlichen Staat. Es ist eines der Elemente, die dazu geführt haben, dass das Grundgesetz stetig ausgehöhlt wurde und immer weiter ausgehöhlt wird.
Und ehe es kommt: nein, das rechtfertigt keine Barrikaden, Plünderungen oder angezündete Autos. Warum auch? Und wieso sollte man das gegeneinander aufwiegen?
(Quelle: taz)