20. Juni 2007 • Ekkart • Auto, Fahrrad, Verkehr • Rauhe Sitten
Heute mal wieder ein ganz spezieller Rentner an der Kreuzung. Er hupte dauerhaft den vor ihm stehenden Fahrer an, weil der sich doch erdreistete, bei einem Grünpfeil die querenden Radfahrer passieren zu lassen.
Ich habe auch schon erlebt, dass Autofahrer wegen solchen Gehupes losgefahren sind. Dann will es keiner gewesen sein.
Weil ich lange danach gesucht habe: StVO §37 (2) 1:
Rot ordnet an: “Halt vor der Kreuzung”.
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen […] wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. […] Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Inhalt 2007:
Rot ordnet an: “Halt vor der Kreuzung”. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.