27. Januar 2010 • Ekkart • Politik, Recht, Überwachung • ToDo
Unser Innensenator, immer für einen Scherz zu haben. Die Videoüberwachung bei der BVG sei u.a. nötig, da im letzten Jahr ein “Einsatz zur Abwehr eines möglichen Terrorangriffs” erfolgt sei. Was muss man sich darunter vorstellen?
“Es gab einen Hinweis auf einen möglichst öffentlichkeitswirksamen Anschlag”, […] In zwölf Fällen seien zwischen dem 30. September und dem 14. Oktober Bahnhöfe von der Polizei genauer beobachtet worden. Ermittler hätten dazu direkt an den Bildschirmen in der Leitstelle der BVG Platz genommen. Es habe “einen etwas konkreteren” Anhaltspunkt darauf gegeben, “wo Täter auftauchen könnten”, […] Die Verdachtsmomente hätten sich aber nicht in der Art verdichtet, dass es zu Festnahmen gekommen sei.
Wenn ich das jetzt in die deutsche Umgangssprache überführen müsste, würde ich sagen:
Das würde ich unter “normale Polizeiarbeit” einordnen, Rückschläge gibt’s da immer. Wo das jetzt aber ein Hinweis auf die Wirksamkeit von Videoüberwachung sein soll, weiß nur Körting. Andere Erfolgsgeschichten:
finde ich jetzt kein überzeugendes Argument für flächendeckende dauerhafte automatisierte Überwachung der Bevölkerung.
Wie wäre es, mal wieder Leute bei der BVG einzustellen, die auf jedem Bahnhof rumlaufen und Vandalismus verhindern? Oder in Bussen und Bahnen mitfahren? So wie früher[tm]? Würde auch bei der Arbeitslosenstatistik helfen. Und dem Einzelhandel. Und dem Gesundheitssystem. Und, und, und…