16. Januar 2017 • Ekkart • Politik, Rassismus, Recht, Überwachung • ToDo
Schön knapp zusammengefasst hat diese aus juristischer Sicht RA Stadler.
[…] dass ausländisch aussehende Menschen zu einem Ausgang zur Kontrolle geschickt wurden, während alle deutsch aussehenden Menschen einen anderen Ausgang nehmen und unmittelbar zur Domplatte weitergehen konnten.
Man muss der Kölner Polizeiführung keine rassistischen Motive unterstellen, um das bedenklich zu finden. […]
Was den Rechtsstaat seit jeher vom Unrechtsstaat unterschieden hat, ist das unumstößliche Postulat, dass es keine Strafverfolgung um jeden Preis geben darf, selbst wenn sie geeignet wäre, die Ergreifung des Täters zu ermöglichen. Gleiches gilt für die Gefahrenabwehr. Es gibt keine Gefahrenabwehr um jeden Preis, selbst wenn sie von der Intention geleitet ist, Straftaten zu verhindern.
Das Verhalten der Kölner Polizei rüttelt an den Grundfesten unserer Verfassung. […]
So sieht es aus.