Urteil des AG München

 16. Februar 2006 •  Ekkart •  Auto, Rauhe Sitten, Recht, Verkehr •  Rauhe Sitten

Das Amtsgericht München hat entschieden, daß man nicht über eine Kreuzung fahren darf, wenn man wegen tiefstehender Sonne nicht sehen kann, ob grün oder rot ist. Genauer gesagt: wer trotzdem fährt, handelt grob fahrlässig, nicht nur leicht.

Im verhandelten Fall war natürlich rot und es ging der Klägerin darum, trotz des Verstoßes ihre Vollkasko zahlen zu lassen. Die hatte sich wegen grober Fahrlässigkeit geweigert, zu zahlen und dabei recht bekommen.

Urteil des Amtsgerichts München vom 22.07.2005; Aktenzeichen: 345 C 12275/05 https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20M%FCnchen&Datum=22.07.2005&Aktenzeichen=345%20C%2012275/05

(archivierter Beitrag aus rauhesitten.blog.de vom 16.02.2006)