Waffen

 5. August 2014 •  Ekkart •  2014 Schottland, Fotos •  ToDo

Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: […], Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. […]

Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe sind in der Regel die Folge.

Was das auswärtige Amt hier nicht mitteilt (vielleicht ist das Allgemeinwissen), ist, dass Messer mit Klappklinge, die einen Knopf zum Lösen der Klinge besitzen, offensichtlich als “Messer mit feststehender Klinge” gelten.

So hatten wir heute Gelegenheit, die Profanbauten des britischen Parlaments kennenzulernen. Zunächst dachten wir, dass wir das Messer abgeben müssen und nach der Tour wiederkriegen. Spätestens bei der Festnahme wurde uns jedoch klar, dass wir Verbrecher sind. Officer Benbrook war sehr nett, wir durften gemeinsam auf unseren Transport ins Untersuchungsgefängnis warten. Wegen der Handschellen war das jedoch unangenehm.

Nach einer halben Stunde ging es los, der Transporter war da. Wir sahen jetzt unsere letzte Chance, den Tunnelzug pünktlich zu erreichen. I hatte schon die Handschellen gelockert und half mir aus meinen, das glückte, ohne dass Benbrook Verdacht schöpfte. Auf dem Weg zum Transporter rannten wir auf Verabredung los, sprangen über den erstaunlich niedrigen Sicherheitszaun und ab in die Tube. Dort ist man praktisch unauffindbar.

Den Zug erreichten wir gerade so und sind jetzt sicher in Belgien. Das Ehepaar Martins sollte in nächster Zeit lieber die Inseln meiden, da wir ihre Papiere im Parlament genutzt hatten, die sie glücklicherweise im Aufzug “verloren” hatten.

Das Messer ist trotzdem weg.