Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie

 22. April 2009 •  Ekkart •  Allgemein •  ToDo

ist gestern beschlossen worden. War dem heute-Journal nicht mal eine kleine Mitteilung wert. Schade.

Interessant die Aussage der Justizministerin:

Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Tja, hat sich was mit Unschuldsvermutung. Beweislastumkehr. Ganz üble Sache.

Das Interessante ist ja: niemand weiß, welche Seiten gesperrt wurden (das ist ja geheim, warum auch immer) und kann daher die Seiten auch nicht vermeiden. Mal sehen, was für Blüten das noch treibt.

(Mehr zum Thema bei netzpolitik)