Heribert Prantl hat sich in der Süddeutschen Zeitung Gedanken über die massive Kriminalisierung der G8-Gegner gemacht. Dabei erwähnt er auch:
Aber der Weg von Sachbeschädigungen zum Terrorismus ist weit.
Wenn man Äußerungen der verantwortlichen Politiker und Einsatzkräfte liest, scheint das kein Konsens zu sein. Auch zu den Razzien gibt es kluge Gedanken:
Es ist hochproblematisch, wenn erst die Paragraphen zurechtgedreht werden, um Großrazzien machen zu können und dann der Chef der Polizei-Gewerkschaft diese Großrazzien als Beweis für die gewalttätige Radikalisierung der Szene nimmt.
[…]
Mit diesen Durchsuchungsaktionen gegen eine echt oder angeblich gewaltbereite Szene werden die Leute massiv eingeschüchtert, die friedlich, aber mit den Mitteln des zivilen Ungehorsams gegen den Weltwirtschaftsgipfel demonstrieren wollen. Das kann gefährlich eskalierend wirken.
[…]
“Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Die staatlichen Behörden sind gehalten, versammlungsfreundlich zu verfahren und nicht ohne zureichenden Grund hinter bewährten Erfahrungen zurückzubleiben.” Diese Leitsätze entstammen der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985.
Dem ist nicht viel hinzuzufügen.
(Gefunden im Lawblog, als das Lawblog noch normal war)