#neinheisstnein

 18. Mai 2016 •  Ekkart •  Politik, Recht •  ToDo

An sich ist das doch ein No-Brainer: “nein” heißt “nein”. Es scheint sehr schwierig zu sein, das in Bezug auf sexuelle Belästigung in einem Gesetz umzusetzen. Oder für viele scheint es sogar schwierig zu sein, das zu verstehen.

Die Argumente dagegen sind bekannt und reichen von weinerlich bis unterstellend. “Da kann man ja nie mehr eine Frau ansprechen.” Ehrlich – wer es nicht schafft, eine Frau anzusprechen, ohne dass sie ihn danach anzeigen würde, hat vielleicht selbst ein Problem?

Ebenso beschämend finde ich, dass derzeit angrapschen nicht strafbar ist. WTF?

Und eigentlich sollte nicht “nein heißt nein” gelten, denn das ist wahrlich der kleinste gemeinsame Nenner des Zusammenlebens. Eigentlich sollte “nur ja heißt ja” gelten.

Beispiel: einer Frau, die nichts mehr sagen kann, weil sie bewusstlos ist oder zu viel getrunken hat, was auch immer; einer solchen Frau darf man nicht seinen Schwanz in den Mund stecken und sich dort befriedigen.

Anderes Beispiel: wenn man ein Mädchen missbraucht, dass sich vor Angst nicht rühren kann und nur einmal “nein” gesagt hat und dann während des Missbrauch vor sich hinweint – das muss bestraft werden.

Oder ein drittes: eine Frau, die eine Jeans anzieht, ist keine “Schlampe”, die man vergewaltigt.

Nur mal so als Beispiele für die vielen beschämenden Freisprüche, die es in diesem Bereich für Männer gibt.

Also: es gibt einiges zu tun. Bei unseren Heuchlern habe ich da wenig Hoffnung, dass ein vernünftiges Gesetz rauskommt.