Ja, sagt Udo Vetter, meiner Meinung nach wird das auch das BVG bestätigen. Es geht um die gestrige Auflösung einer Demonstration wegen Vermummung einiger Teilnehmer: Ja. Spätestens das Bundesverfassungsgericht, bei dem dieser Einsatz irgendwann landen wird, wird sagen, dass hier Rechte miteinander kollidieren. Verstöße gegen das Vermummungsverbot sind Bagatellstraftaten, für jede Beleidigung kann man länger ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig aber ist eben ein hochrangiges Grundrecht sehr vieler Menschen betroffen, die friedlich demonstrieren wollten, in dieser Entscheidung aber völlig ausgeblendet werden. Wie viele Leute waren denn da überhaupt vermummt? Das muss man abwägen, und das macht die Hamburger Polizei offenbar überhaupt nicht. [...]