Wie man Landfriedensbruch provoziert

 18. November 2008 •  Ekkart •  Politik, Recht •  ToDo

Aus dem Ticker der Berliner Polizei vom 11.11.08:

Die Berliner Polizei hat gegen einen Polizeibeamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, der am 09.11.2008 im Einsatz aus Anlass des Aufzugs „70 Jahre nach der Reichspogromnacht/Gegen Antisemitismus“ als Zivilbeamter Kleidung der Marke „Thor Steinar“ getragen hat. Die Marke wird bevorzugt in der rechten Szene getragen.

Nach Darstellung der Einsatzkräfte ging gegen 15 Uhr 30 aus einer etwa 50-köpfigen Personengruppe heraus ein Versammlungsteilnehmer auf den Zivilpolizisten zu und schlug ihm mit der Faust gegen den Oberkörper. Die Festnahme des Angreifers wurde von der Personengruppe verhindert. Dabei wurden der 29-Jährige sowie ein weiterer Zivilbeamter durch Faustschläge und Fußtritte attackiert. Der Tatverdächtige konnte unerkannt entkommen. Die beiden Zivilbeamten mussten durch uniformierte Kräfte in Sicherheit gebracht werden. Es wurde eine Strafanzeige wegen Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs erstattet. Nach diesem Vorfall teilte der Versammlungsleiter dem Einsatzleiter der Polizei mit, dass der 29-jährige Zivilbeamte Kleidung der Marke „Thor Steinar“ unter seinem beim Einschreiten geöffneten Parka trug.

Der Vorgang wird unabhängig von der disziplinarrechtlichen Würdigung des Einzelfalles durch den Dienstvorgesetzten und der noch zu treffenden Entscheidung über die künftige Verwendung des Beamten eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage zur Folge haben, welche Rückschlüsse ein solches Verhalten auf Einstellungen und Sensibilität von Polizeimitarbeitern zulässt.

Das ist schon sehr interessant. Bei einer Antisemitismus-Demo Naziklamotten tragen, um, wenn jemand “Zivilcourage” zeigt, die sonst immer begrüßt wird, denjenigen dann wegen schweren Landfriedensbruchs anzuklagen.

Aber immerhin, die Sache wird nicht auf sich ruhen gelassen und der Öffentlichkeit mitgeteilt. Ist ja auch was.