Nachdem ich bei Herrn Vetter1 gelesen habe, dass Fingerabdrücke von der Polizei im Rahmen laufender Ermittlungen genutzt werden können, kam mir folgende Idee:
Jede Nutzung von Fingerabdrücken zur Sicherung von Daten (am Geldautomaten, für Computer, als Zugangskontrolle etc.) kann mit der von W-iba-S (Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble) geplanten Fingerabdruckdatei einfach umgangen werden. Keine angenehme Vorstellung.
(Es geht drum, dass man Passwörter für das Entsperren von Computern nicht herausgeben muss, Fingerabdrücke aber dafür verwendet werden dürfen. § 81b Strafprozessordnung schränkt die Nutzung der Fingerabdrücke im Rahmen der laufenden Ermittlungen wohl nicht ein, zum Beispiel auf die Identitätsfeststellung.)
(archivierter Beitrag aus rauhesitten.blog.de)
Wegen akutem Abgedrehtseins nicht mehr verlinkt. ↩︎