Zum BKA-Gesetz gibt es noch viele Fragen, z.B., ob Wolfgang Schäuble, immerhin der Innenminister, einfach so vor dem Bundestag lügen sollte und darf. Er sagte: Wenn die Polizeien Straftaten verhindern sollen, dann müssen sie versuchen, in Kommunikationsvorgänge, die Straftaten immer vorhergehen, einzudringen. Das macht übrigens nur Sinn, wenn man es heimlich macht; bei der Strafverfolgung ist das nicht notwendig, bei der Gefahrenabwehr schon. Das geht übrigens immer nur aufgrund richterlicher Entscheidung, und zwar in jedem Einzelfall. [...]