http://verkehrsanwaelte.de/presse__ohne_helm_auf_dem_fahrrad__kinder_haften_mit.html
Auszüge:
Als der Fahrer eines mit 30 km/h fahrenden Transporters auf den Hof fuhr, prallte er mit dem Kind zusammen.
[…] Mitverschulden bei beiden mit 50% […]
Auch wenn es keine Helmpflicht gebe, stelle das Nichttragen eines Fahrradhelms eine “Außerachtlassung der eigenen Interessen” dar…
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Das Amtsgericht München hat entschieden, daß man nicht über eine Kreuzung fahren darf, wenn man wegen tiefstehender Sonne nicht sehen kann, ob grün oder rot ist. Genauer gesagt: wer trotzdem fährt, handelt grob fahrlässig, nicht nur leicht.
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